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Häufig gestellte Fragen

 
 

Hier einige Antworten im Vorwege:

1. Alle Objekte auf meiner Webseite sind für Sie als Käufer maklergebührenfrei.

2. In Venezuela bezahlt der Käufer sämtliche mit dem Er- werb der Immobilie anfallenden Kosten wie Kaufvertrag, notarielle Beglaubigung und die Eintragung im Catastro (Grundbuch). Sie belaufen sich - abhängig vom Kaufpreis - auf im Schnitt 2,5% des verhandelten Wertes. Eine Grunder- werbssteuer hingegen fällt für den Käufer nicht an.

3. Die Kaufpreise sind generell verhandelbar. Diese sind ab- hängig vom Verkäufer.

4. Die jährlichen Steuern auf Grundbesitz betragen 0,1% bis 0,7%, abhängig vom Haustyp und Grundstückgröße.

5. Der venezolanische Staat garantiert ausländischen Inves- toren rechtliche Gleichstellung gegenüber dem venezola- nischen Staatsbürger.

6. Das venezolanische Gesetz verbietet verständlicherweise Privaten den Erwerb und Handel von Stränden. Nur der Staat selbst ist ermächtigt, in diesem Bereich Grundstücke, Lizenzen (z. B. zum Betreiben eines Restaurants, oder sonstige Aktivitäten) und damit verbundene Baugeneh- migungen zu vergeben. Daher ist es in Venezuela üblich, dass Häuser, welche näher als 80 Meter von der Wasserlinie stehen, zwar erworben werden können, der Grund bleibt jedoch Staatseigentum. Dieses Gesetz garantiert der Bevölkerung, das sämtliche Strände der Öffentlichkeit zu- gänglich bleiben.

7. Für den Erwerb einer Immobilie in Venezuela wird keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Jedoch wird für einen längeren (ab 3 Monaten) bzw. dauerhaften Aufenthalt in Venezuela ein Visum benötigt. Genauere Einzelheiten erhalten Sie von der jeweiligen venezolanischen Botschaft in Ihrem Heimatland.