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Hier einige Antworten im Vorwege:
1. Alle Objekte auf meiner Webseite sind für Sie als
Käufer maklergebührenfrei.
2. In Venezuela bezahlt der Käufer sämtliche mit dem Er-
werb der Immobilie anfallenden Kosten wie Kaufvertrag,
notarielle Beglaubigung und die Eintragung im Catastro
(Grundbuch). Sie belaufen sich - abhängig vom Kaufpreis - auf im Schnitt 2,5% des verhandelten Wertes. Eine Grunder-
werbssteuer hingegen fällt für den Käufer nicht an.
3. Die Kaufpreise sind generell verhandelbar. Diese sind
ab-
hängig vom Verkäufer.
4. Die jährlichen Steuern auf Grundbesitz betragen 0,1%
bis 0,7%, abhängig vom Haustyp und Grundstückgröße.
5. Der venezolanische Staat garantiert ausländischen
Inves-
toren rechtliche Gleichstellung gegenüber dem
venezola-
nischen Staatsbürger.
6. Das venezolanische Gesetz verbietet verständlicherweise Privaten den Erwerb und Handel von Stränden.
Nur der Staat selbst ist ermächtigt, in diesem Bereich
Grundstücke, Lizenzen (z. B. zum Betreiben eines Restaurants, oder sonstige Aktivitäten) und damit verbundene Baugeneh-
migungen zu vergeben. Daher ist es
in Venezuela üblich, dass Häuser, welche näher als
80 Meter von der Wasserlinie stehen, zwar erworben
werden können, der Grund bleibt jedoch Staatseigentum. Dieses Gesetz garantiert der Bevölkerung, das
sämtliche Strände der Öffentlichkeit zu-
gänglich bleiben.
7. Für den Erwerb einer Immobilie in Venezuela wird
keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Jedoch wird für einen längeren (ab 3 Monaten)
bzw. dauerhaften Aufenthalt in Venezuela ein Visum
benötigt.
Genauere Einzelheiten erhalten Sie von der jeweiligen
venezolanischen Botschaft in Ihrem Heimatland.
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